BFH: Persönlicher Anwendungsbereich der Verpflegungspauschale
Der BFH hat durch Urteilvom17.2.2009– VIII R 21/ 08 – entschieden: Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vomSteuerpflichtigenzutragenist. Dies gilt selbst dann,wenn dieser Personalkostenaufwand anteilig im Wege der Umlage (im Streitfall von Lotsen einer Lotsenbrüderschaft für einengemeinschaftlich unterhaltenen Kantinenbetrieb) unabhängig davonzutragenist,obderSteuerpflichtigedieunter Einsatz dieses Aufwands bereitgestellte VerpflegunginAnspruchgenommenhat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1386-4