: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2008 BMF, 28. 12. 2007 – IV A 7 - S 1547/0
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt. Es handelt sich um Jahreswerte für eine Person. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.