BFH: Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit
Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2018 – V R 28/17 - entschieden: Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.