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Steuerrecht
03.02.2014
Steuerrecht
FG Münster: Pauschale Hinzuschätzungen wegen der Verweigerung der Vorlage elektronischer Aufzeichnungen

Das FG Münster hat mit Urteil vom 10.10.2013 -2 K 4112/12 E - wie folgt entschieden: Nach derzeitiger Gesetzeslage besteht keine Verpflichtung, dem FA Zugriff auf eine computergesteuert geführte Datei mit einzeln aufgezeichneten Barverkäufen zu gewähren, wenn die baren Tageseinnahmen ordnungsgemäß durch Tagesendsummenbons festgestellt sind. Der Steuerpflichtige ist nicht gemäß § 147 Abs. 6 AO zur Herausgabe der Aufzeichnungen verpflichtet, die er mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems freiwillig erstellt hat. Die Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur in Bezug auf Daten zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Mangels Herausgabepflicht besteht keine Befugnis zur pauschalen Hinzuschätzung.

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