BFH: Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Der BFH hat mit Urteil vom 26.5.2020 – IX R 33/19 - entschieden:
1. Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dabei kann das FG auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.
3. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.