R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
20.02.2019
Steuerrecht
BFH: Ortsübliche Miete – EOP-Methode – Schätzung

Der BFH hat mit Urteil vom 10.10.2018 – IX R 30/17, ECLI:DE:BFH:2018:U.101018.IXR30.17.0, wie folgt entschieden:

1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung).

2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z. B. einen erfahrenen Makler, beurteilen lassen, welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext:BB-ONLINE BBL2019-470-3

stats