BFH: Organschaft und Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe
Der BFH hat mit Urteil vom 10.8.2017 – V R 64/16 – wie folgt entschieden:
Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Betriebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG).
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2710-1