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Steuerrecht
05.09.2011
Steuerrecht
FG Köln: Ordnungsgemäßer Vorsteuervergütungsantrag

Das FG Köln hat im rechtskräftigen Urteil vom 24.2.2011 – 2 K 4627/06 – entschieden: Ein Antrag auf Vorsteuervergütung gem. § 18 Abs. 9 UStG, der nicht alle Angaben und Erklärungen enthält, die nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erforderlich sind, ist unwirksam.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2196-6 unter www.betriebs-berater.de

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