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Steuerrecht
01.04.2019
Steuerrecht
FG Köln: Offenbare Unrichtigkeit bei unterbliebener Hinzurechnung der Gewerbesteuer als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe

Das FG Köln hat mit Urteil vom 27.9.2018 – 11 K 2086/16 - entschieden: Hat die Finanzverwaltung einen nicht bloß theoretisch denkbaren Rechtsanwendungsfehler des Steuerpflichtigen bzw. seines steuerlichen Beraters übernommen, stellt die Übernahme eines solchen Rechtsanwendungsfehlers die Anwendung des § 129 AO aus, da ein Rechtsanwendungsfehler auf der Ebene des Steuerpflichtigen durch die Übernahme im Rahmen der Veranlagungsarbeiten nicht zu einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO werden kann.

(Leitsatz der Redaktion)

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