BFH: Objektbezogenheit der Bescheinigung i. S. des § 7h Abs. 2 S. 1 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom 6.5.2014 – IX R 15/13 - entschieden: Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen i. S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt.