BFH: Nutzungswert bei nachträglichem Einbau einer Gasanlage in Dienstwagen
Der BFH hat mit Urteil vom 13.10.2010 – VI R 12/09 – entschieden, dass Kosten für den nachtr äglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung einzubeziehen sind. Die Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung sei stets bezogen auf den Zeitpunkt der Erstzulassung nach dem inländischen Listenpreis zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-341-2
unter www.betriebs-berater.de (PM BFH vom 2.2.2011)