BMF: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten
Das BMF hat durch Schreiben vom 18.11.2009 – IV C 6 – S 2717/07/10004 – zur Frage der Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs ausführlich Stellung genommen. Es behandelt auch Fahrten zwischenWohnungundArbeitsstättesowieFamilienheimfahrten. Summieren sich schon die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf über die Hälfte der Gesamtfahrleistung, bedarf es keines weiteren Nachweises. Keine Probleme haben auch Betriebe, die ihren Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Dann sind alle Nettokosten Betriebsausgaben und zusätzlich die hierauf anfallende Vorsteuer absetzbar – selbst dann,wennderAngestellte das Kfz nur für die Freizeit nutzt. Selbstständige können den Nachweis mit Eintragungen in Terminkalender, Reisekostenaufstellung und ähnlichen Abrechnungsunterlagen glaubhaft machen. Wird die 50%-Schwelle für die betriebliche Nutzung unterschritten, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden, sonst droht eine ungünstige Pauschalierung der Privatfahrten.
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