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Steuerrecht
13.01.2012
Steuerrecht
BMF: Nichtveranlagungsbescheinigungen bei inländischen Brokern

Das BMF hat im Schreiben vom 19.12.2011 – IV C 1 – S 1980-1/08/10011 :003 – auf den Antrag des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. reagiert, in dem dieser um (ggf. unbefristete) Verlängerung des im BMF-Schreiben vom 11.12.2009 – IV C 1 – S 1980-1/08/10011 – niedergelegten elektronisch gestützten Verfahrens ersucht hatte. Es sollte insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen. Das BMF gibt diesem Antrag unter bestimmten Prämissen statt, die es im Schreiben vom 19.12.2011 – befristet auf Abzugstatbestände, die bis zum 1.1.2014 verwirklicht werden – aufstellt. Das BMF geht weiterhin davon aus, dass sämtliche Kapitalanlagegesellschaften dieses Verfahren für die von ihnen verwalteten Investmentvermögen nutzen werden. Damit verpflichten sie sich, entsprechende Meldungen beimBetriebstättenfinanzamt vorzunehmen, um den sich für die Finanzverwaltung ergebenden Aufwand möglichst gering zu halten.

Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2012-154-3

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