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Steuerrecht
02.08.2016
Steuerrecht
FG Köln: Nichtrechtsfähige Stiftung als Familienstiftung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Das FG Köln hat mit Urteil vom 25.5.2016 – 7 K 291/16 - wie folgt entschieden:

1. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Stiftungsvermögens stellen noch keinen Stiftungszweck dar. Der Pflege des Stiftungsvermögens kann daher bei der Beurteilung des Stiftungszwecks keine entscheidende Bedeutung zukommen. Vorgaben des Stifters zum Stiftungsvermögen sind lediglich als Wiederholung des Motivs für die Errichtung der auf Dauer angelegten Stiftung und damit als Mittel zur eigentlichen Zweckerfüllung der Stiftung aufzufassen.

2. Die Einordnung der Stiftung als Familienstiftung ergibt sich im Streitfall aus dem im Testament angeordneten Stiftungszweck, der in dem maßgeblichen Zeitraum auch uneingeschränkt in den Satzungen umgesetzt wurde. Danach sind primär die Nachkommen des Stifters begünstigt. Lediglich bei Aussterben dieser Nachkommen, beim „völligen Aussterben der Familie“, sollen die Erträge der Stiftung Bürgerkindern der Stadt K zugutekommen.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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