Bundesregierung: Nichtigkeitsklage gegen EU-Kommission wegen Sanierungsklausel
Die Bundesregierung hat nach einer Meldung des Handelsblatts vom 10.3.2011, S. 12, gegen den Beschluss der EU-Kommission Nichtigkeitsklage vor dem EuGH einlegen, mit dem diese die Sanierungsklausel für unionsrechtswidrig erklärt hatte. Im Gegensatz zur Auffassung der Kommission handele es sich dabei um keine unzulässige selektive staatliche Beihilfe.