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Steuerrecht
31.08.2012
Steuerrecht
BayLfSt: Neuregelungen fr Unternehmer ab 1.1.2013

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat durch Merkblatt vom 27.8.2012 auf Neuregelungen fr Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1.1.2013 aufmerksam gemacht. Es betrifft die elektronische Steuererklärung hinsichtlich der USt-Voranmeldung, des Antrags auf Dauerfristverlängerung, der Anmeldung der Sondervorauszahlung und der LSt-Anmeldung, die ab dem 1.1.2013 nur noch elektronisch authentifiziert erfolgen dürfen. Eine Übergangsphase gibt es nicht.
Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich ist hierfür eine vorherige Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich. Nähere Informationen hierzu sind unter www.elsteronline.de zu finden. Ggf. bietet der einzelne Dienstleister eine eigene Lösung an.
Da zum Ende des Jahres aufgrund des erhöhten Registrierungsaufkommens mit Wartezeiten zu rechnen ist und um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein, wird empfohlen, die Registrierung demnächst vorzunehmen.
(PM BayLfSt vom 27.8.2012)

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