BFH: Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Mit Beschlüssen vom 10.1.2008 - VI R 17/07 und VI R 27/07 hat der BFH wegen der sog. Pendlerpauschale das BVerfG angerufen. Die Regelung verstoße gegen das objektive Nettoprinzip, denn Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte seien Erwerbsaufwendungen. Auch das Werkstorprinzip habe der Gesetzgeber nicht folgerichtig umgesetzt. Denn sonstige Mobilitätskosten - z.B. Kosten der doppelten Haushaltsführung - könnten weiterhin als Werbungskosten oder in sonstiger Weise steuerlich geltend gemacht werden. Im Übrigen verstoße das Abzugsverbot gegen das subjektive Nettoprinzip, denn es handele sich um unvermeidbare Ausgaben, denen sich der Arbeitnehmer nicht beliebig entziehen könne.