EU-Kommission: Neue MwSt-Vorschriften ab 1.1.2013
Am 1.1.2013 werden neue EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer wirksam, die den Unternehmen in ganz Europa das Leben erheblich erleichtern werden. Erstens sind fortan elektronische Rechnungen genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier, sodass die Unternehmen wählen können, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Aufgrund der geringeren Verwaltungskosten werden die Unternehmen bis zu 18 Mrd. Euro jährlich einsparen können. Zweitens können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Mio. Euro jährlich die Istversteuerung ermöglichen. Das heißt, die betreffenden KMU hätten die Mehrwertsteuer erst dann zu entrichten, wenn sie sie vom Kunden erhalten – womit sich Liquiditätsprobleme für sie vermeiden ließen. Eine umfassende Darstellung der wichtigsten Änderungen der MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung, die ab dem 1.1.2013 wirksam werden, finden Sie unter: ec.europa.eu
(PM EU-Kommission vom 17.12.2012)