BMF: Neue Abgrenzungsmerkmale für BpO-Größenklasseneinordnung zum 1.1.2010
Durch Schreiben vom20.8.2009 – IVA 4 – S 1450/ 08/10001–hat das BMF eine neue Größenklasseneinteilung gem. § 3 BpO 2000 ab dem 1.1.2010 veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gelten die in der Anlage zu dem Schreiben aufgeführten Abgrenzungsmerkmale und die im BMF-Schreiben vom 5.8.2009 – IV A 4 – S 1451/07/10011 (BStBl. I 2008,749)angefügte Zuordnungstabelle.
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