BFH: Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
Der BFH hat mit Urteil vom 14.3.2017 – VIII R 25/14 – ECLI:DE:BFH:2017:U.140317.VIIIR25.14.0 – wie folgt entschieden:
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der für das Jahr 2010 geltenden Fassung findet beim Rückkauf einer Sterbegeldversicherung auch auf negative Unterschiedsbeträge zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge Anwendung.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2005-2