R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
13.07.2012
Steuerrecht
FG Hamburg: Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferung

Das FG Hamburg hat im Urteil vom 28.2.2012 – 5 K 10/10 – entschieden: Der für eine Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderliche Nachweis der Beförderung oder Versendung gem. § 17a UStDV bedarf eines Rechnungsdoppels, das einen Hinweis auf die innergemeinschaftliche Lieferung als Grund für die Umsatzsteuerfreiheit enthalten muss, und einer als Beleg dienenden Bescheinigung, zu deren Kernelementen ein Ausstellungsdatum ebenso wie Angaben zur Identität und zur Anschrift des Ausstellers gehören; zur erforderlichen Angabe des Bestimmungsortes gehört grundsätzlich auch die kommunale Ortsangabe. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Quelle: PM FG Hamburg vom 30.6.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1762-1 unter www.betriebs-berater.de

stats