BFH: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts
Der BFH hat im Urteil vom 5.5.2010 – II R 25/09 – entschieden: Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinenGrundstückswertskommtesauchnach der bis zum Jahr 2006 geltenden Rechtslage nicht auf die Wertverhältnisse zum 1.1.1996, sondern zum Bewertungsstichtag an. Dies gilt sowohl für bebaute alsauchfürunbebauteGrundstücke. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2013-2 unterwww.betriebs-berater.de