BFH: Nachweis der Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung
Das Urteil vom 6.12.2007 - V R 59/03 ist die Nachfolgeentscheidung zum EuGH Urteil „Collée" vom 27.9.2007 - Rs. C-146/05, mit dem der EuGH entschieden hat, dass die Befreiung einer tatsächlich ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung von der MWSt nicht allein mit der Begründung versagt werden darf, der Nachweis einer solchen Lieferung sei nicht rechtzeitig erbracht worden. Danach - so der BFH - verstoßen die sich aus den §§ 17a Abs. 1 und 17c Abs. 1 UStDV ergebenden Nachweispflichten zwar nicht gegen Gemeinschaftsrecht, sie sind aber keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung. Steht also trotz Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage fest, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen, ist die Steuerbefreiung trotz fehlender Nachweise i.S.d. § 6a Abs. 3 UStG zu gewähren.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-359-2