BFH: Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte
Der BFH hat im Urteil vom 8.9.2010 – I R 80/09 – entschieden: Die nach § 1 Abs. 3 S. 4 EStG 2002 zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte erforderliche Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist auch dann vorzulegen, wenn der Steuerpflichtige angibt, keine derartigen Einkünfte erzielt zu haben (sog. Nullbescheinigung).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-86-2
unter www.betriebs-berater.de