FG Düsseldorf: Nachträgliche Schuldzinsen bei VuV-Einkünften als Werbungskosten absetzbar?
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 30.5.2011 – 9 V 1474/11 A (F) – ernstliche Zweifel geäußert, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Es verweist darauf, dass der BFH die Revision in einem entsprechenden Verfahren zugelassen und Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung geäußert hat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1878-3 unter www.betriebs-berater.de
(FG Düsseldorf PM vom 22.7.2011)