BFH: Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der BFH hat im Urteil vom 20.6.2012 – IX R 67/ 10 – entschieden: Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2273-3 unter www.betriebs-berater.de