BFH: Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises als rückwirkendes Ereignis
Der BFH hat durch Urteil vom19.8.2009 – I R 3/09 – entschieden: Der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile wird steuerlich rückwirkend geändert, wenn die Vertragsparteien wegen Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und denVeräußerungspreis rückwirkend mindern.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-21-3