FG Münster: Nachträgliche Berichtigung elektronisch falsch übertragener Lohnsteuer-Daten
Das FG Münster hat durch Urteil vom24.2.2011 – 11 K 4239/07 E – entschieden: Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige FA übersendet, ist eine „offenbare Unrichtigkeit“. Diese berechtigt das FA zur späteren Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüberdemArbeitnehmernach § 129AO.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1429-1 unter www.betriebs-berater.de