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Steuerrecht
19.11.2012
Steuerrecht
BFH: Nach Insolvenz entstandene KfzSt u. U. Masseverbindlichkeit

Der BFH hat im Urteil vom 1.8.2012 – II R 28/11 – entschieden: Die nach Insolvenzeröffnung entstandene KfzSt für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2914-3 unter www.betriebs-berater.de

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