EuGH: MwSt-Befreiung bei Aktien
Der EuGH hat im Urteil vom 10.3.2011 – C-540/ 09 – entschieden: Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahingehend auszulegen, dass die in dieser Vorschrift vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer auch Dienstleistungen umfasst, die ein Kreditinstitut in Form einer Übernahmegarantie und gegen eine Vergütung gegenüber einer Gesellschaft erbringt, die im Begriff steht, Aktien auszugeben, wenn diese Garantie zum Gegenstand hat, dass sich dieses Institut dazu verpflichtet, diejenigen Aktien zu erwerben, die möglicherweise in der für die Zeichnung der Aktien vorgesehenen Zeit nicht gezeichnet werden.
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