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Steuerrecht
09.04.2014
Steuerrecht
EuGH: MwSt – Sonderregelung für Reisebüros – Umsätze außerhalb der Europäischen Union

Der EuGH hat mit Urteil vom 13.3.2014 - C-599/12 (Jetair NV, BTW-eenheid BTWE Travel4you, Belgien) - wie folgt entschieden:
1. Art. 28 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/ EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige BemessungsgrundlageundArt. 370 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hindern einen Mitgliedstaat nicht daran, vor dem 1.1.1978 während der Frist für dieUmsetzung der Sechsten Richtlinie 77/388 eine Bestimmung einzuführen, die seine bestehenden Rechtsvorschriften dahin ändert, dass Umsätze von Reisebüros in Bezug auf Reisen außerhalb der Europäischen Union der Mehrwertsteuer unterworfen werden.
2. Ein Mitgliedstaat verstößt nicht gegen Art. 309 der Richtlinie 2006/112, wenn er Dienstleistungen von Reisebüros, die sich auf Reisen außerhalb der Europäischen Union beziehen, nicht der von der Steuer befreiten Tätigkeit von Vermittlern gleichstellt und sie der Mehrwertsteuer unterwirft, sofern er sie am 1.1.1978 der Mehrwertsteuer unterworfen hatte.
3. Art. 370 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit deren Anhang X Teil A Nr. 4 verstößt nicht dadurch gegen das Unionsrecht, dass er es den Mitgliedstaaten freistellt, Leistungen von Reisebüros im Zusammenhang mit Reisen außerhalb der Europäischen Union weiterhin zu besteuern.
4. Ein Mitgliedstaat verstößt nicht gegen das Unionsrecht, insbesondere den Gleichheitssatz sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität, wenn er Reisebüros im Sinne von Art. 26 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 und Art. 306 der Richtlinie 2006/112 anders als Vermittler behandelt und eine Vorschrift wie die Königliche Verordnung vom 28.11.1999 erlässt, nach der Leistungen in Bezug auf Reisen außerhalb der Europäischen Union lediglich besteuert werden, wenn sie von Reisebüros, nicht aber wenn sie von Vermittlern erbracht werden.

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