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Steuerrecht
28.07.2010
Steuerrecht
Bund der Steuerzahler: Musterverfahren zu Erstattung des SolZ bei Körperschaftsteuerguthaben

Der Bund der Steuerzahler e. V. unterstützt ein neues Musterverfahren zur Erstattung des Solidaritätszuschlags bei der Körperschaftsteuer. Im Jahr 2001 wurde das Anrechnungsverfahren durch das so genannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Hierbei handelte es sich um einen völligen Systemwechsel bei der Körperschaftsteuererstattung. Daher war fraglich, wie mit nach dem Anrechnungsverfahren entstandenem Körperschaftsteuerminderungspotenzial umzugehen sei. Allerdings enthält das Gesetz keine Regelung hinsichtlich der Auszahlung des auf das Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlags. Die Finanzverwaltung lehnt daher entsprechende Anträge, den Solidaritätszuschlag zu erstatten, ab. Dagegen richteten sich mehrere Klagen. Die Kläger sind der Ansicht, dass neben dem Körperschaftsteuerguthaben auch der Solidaritätszuschlag zu erstatten ist. Wird zur Körperschaftsteuer der Solidaritätszuschlag erhoben, so sei bei einer Erstattung der Körperschaftsteuer auch der Solidaritätszuschlag zu erstatten. Sowohl das FG Niedersachsen als auch das FG Köln haben den Klagen jedoch nicht stattgegeben. Allerdings hat das FG Köln (Az.: 13 K 64/09) die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen (Az.: I R 39/10) Der BdSt unterstützt dieses Revisionsverfahren vor dem BFH. Die Revisionsbegründung wird in den nächsten Tagen fertiggestellt.

(PM Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. vom  22.7.2010)

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