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Steuerrecht
31.07.2019
Steuerrecht
BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2020 ist gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3.4.2012, BStBl. I 2012,522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeldmit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de).

BMF, Bekanntmachung vom 24.7.2019 – IV C 5 – S 2533/19/10001

--> Auf den Internetseiten des BMF:

– Muster der Lohnsteueranmeldung 2020

– Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020.

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