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Steuerrecht
03.09.2018
Steuerrecht
BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019

Das BMF hat die Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ (§ 512 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3.4.2012, BStBl. I Seite 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de).

BMF, Schreiben vom 24.8.2018 – IV C 5 - S 2533/18/10002

Volltext unter BBL2018-2069-3

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