BVerfG: Mündliche Verhandlung zur Grundsteuer
Das BVerfG wird sich voraussichtlich am 16.1.2018 in der mündlichen Verhandlung mit drei BFH-Vorlagen (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15) sowie zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung befassen. Die BFH-Vorlagen betreffen die Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2008 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. Die Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1.1.1964 ermittelt und der Grundsteuerbemessung zugrunde gelegt.
(Quelle: PM BVerfG vom 15.11.2017)