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Steuerrecht
01.03.2012
Steuerrecht
EU-Kommission: Modernisierung des Zollkodex

Die EU-Kommission hat am 20.2.2012 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung)“ – COM (2012) 64 – vorgelegt. Aus folgenden Gründen wurde eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 (Modernisierter Zollkodex oder MZK) noch vor ihrer Anwendung vorgeschlagen: Die Umsetzung eines Großteils der einzuführenden Verfahren hängt von der Gestaltung und Entwicklung einer Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Systeme durch die EU-Kommission, die nationalen Zollverwaltungen und die Wirtschaftsbeteiligten ab. Zur Anpassung an den Vertrag von Lissabon sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: Der Zeitpunkt der Anwendung des MZK soll verschoben werden. Dieser Aufschub wird vor dem 24.6.2013, dem gegenwärtig in Art. 188 Abs. 2 der MZK-Verordnung festgelegten letztmöglichen Termin für seine Anwendung, angenommen.
Folgende Verordnungen werden aufgehoben und ersetzt:
– Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom19.10.1992, S. 1);
– Verordnung (EWG) Nr. 3925/91 des Rates vom 19.12.1991 über die Abschaffung von Kontrollen und Förmlichkeiten für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck auf einem innergemeinschaftlichen Flug sowie für auf einer innergemeinschaftlichen Seereise mitgeführtes Gepäck (ABl. L 374 vom 31.12.1991, S. 4);
– Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11.6.2001 über Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung oder Ausfertigung in der Gemeinschaft von Ursprungsnachweisen sowie der Erteilung bestimmter Zulassungen als anerkannter Ausführer gem. den Vorschriften über Präferenzregelungen im Handel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und bestimmten Ländern (ABl. L 165 vom 21.6.2001, S. 1) ab dem Tag der Anwendung der Neufassung der Verordnung;
und
– Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) als neuzufassende Verordnung, ab dem Tag des Inkrafttretens der Neufassung der Verordnung.
Der Volltext des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung) steht auf der Homepage der EU-Kommission zur Verfügung.
(Quelle: ec.europa.eu)

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