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Steuerrecht
07.03.2017
Steuerrecht
BMF: Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern in der Auftragsverwaltung

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.2.2017 – IV A 3 – S 0336/07/10010 mitgeteilt:

Das BMF hat sich zur Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, geäußert und damit das BMF-Schreiben vom 11.12.2015 geändert. Das betrifft die Billigkeitsmaßnahmen gem. § 163 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO, § 222 AO i.V. m. § 6 Abs. 4 AStG, § 227 AO, § 234 Abs. 2 AO und§ 237 Abs. 4 AO. Vertrauensschutz und Treu und Glauben gelten als Billigkeitsgründe i. S. der §§ 163, 222, 227 AO.

Volltext unter BBL2017-533-3

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