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Steuerrecht
17.07.2013
Steuerrecht
FG Münster: Mittelbare Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an inländischer Betriebsstätte durch Darlehensgewährung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 13.6.2013 - 13 K 3679/12 F - wie folgt entschieden: Eine im Ausland ansässige Gesellschaft hat nicht allein dadurch eine deutsche Betriebsstätte begründet, dass sie einer deutschen Tochter- bzw. Enkelgesellschaft ein Darlehen gewährt hat. Im Streitfall gelangt der Betriebsstättenvorbehalt des Art. 10 Abs. 2 DBA Frankreich nicht zur Anwendung, so dass gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Frankreich allein dem Staat Frankreich das Besteuerungsrecht zusteht. Denn eine Forderung gehört nur dann zu einer Betriebsstätte, wenn sie aus Sicht der Betriebsstätte nicht nur steuerrechtlich, sondern in tatsächlich-funktionaler Weise einen Aktivposten bildet.

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