BFH: Mittelbare Anteilsvereinigung bei grundbesitzender GmbH & Co. KG - Kriterien zur Bestimmung einer unmittelbaren bzw. mittelbaren Beteiligung an grundbesitzender Personengesellschaft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
Der BFH hat mit Urteil vom 12.3.2014, II R 51/12 - entschieden: Verkauft ein Kommanditist einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG seine Gesellschaftsbeteiligung an den einzigen anderen Kommanditisten und ist die KG die einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH, ist - vorbehaltlich einer Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG - der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllt.
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