BMF: Mitteilungspflicht bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des StUmgBG
Mit dem vorliegenden Schreiben ergänzt das BMF sein Schreiben vom 5.2.2018 zu „Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO“ in Bezug auf § 138 Abs. 2 Nr. 3b AO und konkretisiert in Textziffer 1.3.1.3 die Anwendung der 150 000-EuroGrenze. Demzufolge sieht die Finanzverwaltung von einer Mitteilungspflicht dann ab, wenn bei der Veräußerung oder dem Erwerb von börsennotierten Beteiligungen an einer Gesellschaft von weniger als 1 Prozent – trotz Überschreitens der 150 000 Euro-Grenze – bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
BMF, Schreiben vom 18.7.2018 – IV B 5 – S 1300/07/10087
Volltext unter BB-ONLINE BBL2018-1750-3