FG Berlin-Brandenburg: Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.1.2019 – 1 K 1161/17 - wie folgt entschieden:
1. Die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch ausländische Transportunternehmen an ihre im Inland beschäftigten Arbeitnehmer verstößt weder gegen Europarecht noch gegen Verfassungsrecht.
2. Die Zollbehörden haben Kontrollbefugnisse gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen.
(Leitsätze der Redaktion)
Volltext unter BBL2019-405-5
-
Das FG hat ebenso in der Parallelentscheidung vom 16.1.2019 – 1 K 1174/17 entschieden. Es hat die Revision gegen beide Urteile zugelassen. (PM FG Berlin-Brandenburg Nr. 1/2019 vom 11.2.2019)