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Steuerrecht
13.04.2011
Steuerrecht
BFH: Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerlicher Organschaft

Der BFH hat im Urteil vom 12.1.2011 – I R 3/10 – entschieden: Die fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft bemisst sich nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren.

--> Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-981-2 unter www.betriebs-berater.de

--> Dazu erscheint in Kürze ein BB-Entscheidungsreport von Köhler.

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