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Steuerrecht
11.02.2011
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Minderwertausgleich nach Ende eines Kfz-Leasing-Vertrags nicht umsatzsteuerbar

Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 2.10.2010–5K224/09–entschieden: Die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrages ist nicht umsatzsteuerbar. Die Ausgleichszahlung des Leasingnehmers stehe nicht im Leistungsaustausch mit Leistungen des Leasinggebers, weil es an der erforderlichen Wechselbeziehung zwischen Leistung und Gegenleistung fehle. Steuerpflichtige  Leistung des Leasinggebers sei die Gebrauchsüberlassung der Leasingsache auf Zeit. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit habe der Leasinggeber seine vertragliche Hauptleistungspflichterfüllt. Der Leasingnehmer erbringe dievon ihm noch geschuldete Ausgleichszahlung nicht, um eine Leistung zu erhalten, sondern weil er vertraglich zur Leistung des Schadensersatzes verpflichtet sei. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-406-1
 
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(PM Niedersächsisches FG vom 2.2.2011)

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