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Steuerrecht
18.07.2017
Steuerrecht
EuGH-Schlussanträge: Mindern Zwangsabschläge für Arzneimittel an private Krankenkassen das Entgelt?

GA Tanchev schlägt folgende Antwort auf die vom BFH vorgelegte Frage vor:

Ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 24.10.1996, Elida Gibbs, C-317/94, EU:C:1996:400, Rn. 28 und 31) und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG berechtigt, wenn

– er diese Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert,

– die Apotheken die Arzneimittel steuerpflichtig an privat Krankenversicherte liefern,

– der Versicherer der Krankheitskostenversicherung (das Unternehmen der privaten Krankenversicherung) seinen Versicherten die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet und

– der pharmazeutische Unternehmer aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Zahlung eines „Abschlags“ an das Unternehmen der privaten Krankenversicherung verpflichtet ist.

GA Tanchev, Schlussanträge vom 11.7.2017 – C-462/16, Boehringer Ingelheim Pharma

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