EuGH-Schlussanträge: Mindern Zwangsabschläge für Arzneimittel an private Krankenkassen das Entgelt?
GA Tanchev schlägt folgende Antwort auf die vom BFH vorgelegte Frage vor:
Ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 24.10.1996, Elida Gibbs, C-317/94, EU:C:1996:400, Rn. 28 und 31) und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG berechtigt, wenn
– er diese Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert,
– die Apotheken die Arzneimittel steuerpflichtig an privat Krankenversicherte liefern,
– der Versicherer der Krankheitskostenversicherung (das Unternehmen der privaten Krankenversicherung) seinen Versicherten die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet und
– der pharmazeutische Unternehmer aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Zahlung eines „Abschlags“ an das Unternehmen der privaten Krankenversicherung verpflichtet ist.
GA Tanchev, Schlussanträge vom 11.7.2017 – C-462/16, Boehringer Ingelheim Pharma