FG Niedersachsen: Merkmal „ausschließlich“ beim Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 11.4.2013 - 5 K 393/11 - wie folgt entschieden:
1. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG setzt voraus, dass das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. An die Bagatellgrenze in Abschn. 9.2. Abs. 3 UStAE sind die Gerichte nicht gebunden. 2. § 9 Abs. 2 S. 1 UStG eröffnet nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Teiloption bezogen auf einzelne Räume. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: V R 27/13).
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 19.6.2013)
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