EU-Kommission: Mehrwertsteuer
Die Kommission hat am 10.5.2012 vorgeschlagen, die MwSt-Vorschriften zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Arten von Gutscheinen in allen Mitgliedstaaten steuerlich gleichbehandelt werden. Derzeit gibt es keine EU-MwSt-Vorschriften für die Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen. Der Vorschlag enthält eine Definition des Begriffs „Gutschein“ für MwSt-Zwecke und legt fest, wann bei Gutscheinen die Steuer fällig wird (bei Verkauf oder bei Einlösung). Außerdem enthält er Vorschriften für Reihengeschäfte und zieht eine klare Trennlinie zwischen Gutscheinen und anderen Zahlungsmitteln; aufgrund der steigenden Zahl von Mobilgeräten ist eine Unterscheidung zwischen vorbezahlten Telekommunikationsdiensten (= Gutscheine) und mobilen Zahlungsdiensten, die anders besteuert werden, erforderlich. Die neuen Vorschriften sollen am 1.1.2015 in Kraft treten. Nähere Informationen hier
(Quelle: PM EU-Kommission vom 10.5.2012)