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Steuerrecht
21.06.2018
Steuerrecht
EuGH: Mehrwertsteuer – Übertragung eines Grundstücks von einer AG auf einen Aktionär als Gegenleistung für den Rückkauf seiner Aktien

Der EuGH hat mit Urteil vom 13.6.2018 – C-421/17, Polfarmex - entschieden: Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine der Mehrwertsteuer unterliegende Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt vorliegt, wenn eine Aktiengesellschaft wie im Fall des Ausgangsverfahrens einem ihrer Aktionäre als Gegenleistung für den – nach einem im nationalen Recht vorgesehenen Mechanismus zur Einziehung von Aktien erfolgenden – Rückkauf von Aktien, die dieser Aktionär an ihrem Grundkapital hält, das Eigentum an Grundstücken überträgt, sofern die Grundstücke für die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Aktiengesellschaft verwendet werden.

 

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