EuGH-Schlussanträge: Mehrwertsteuer – Beschränkung des Rechts der Verminderung der Bemessungsgrundlage bei Nichtzahlung des Vertragspartners
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
Art. 11 Teil C Abs. 1 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 erlaubt keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berichtigungsmöglichkeit der Steuerbemessungsgrundlage. Er erlaubt es aber den Mitgliedstaaten, die Besonderheiten der Unsicherheiten bei einer Nichtbezahlung zu berücksichtigen, indem dem Steuerpflichtigen bestimmte zumutbare Maßnahmen auferlegt werden. Das Erfordernis des Abschlusses des Insolvenzverfahrens über den Leistungsempfänger stellt jedoch eine unverhältnismäßige Einschränkung dar.
GAin Kokott, Schlussanträge vom 8.6.2017 – C-246/16, Di Maura