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Steuerrecht
04.04.2012
Steuerrecht
BFH: Mehraufwendungen für Verpflegung für Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

Der BFH hat im Urteil vom 19.1.2012 - VI R 23/11 - entschieden: Soweit ein städtischer Feuerwehrmann auch verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus.

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