BFH: Mehraufwendungen für Verpflegung für Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs
Der BFH hat im Urteil vom 19.1.2012 - VI R 23/11 - entschieden: Soweit ein städtischer Feuerwehrmann auch verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus.