BFH: Mehraufwendungen für Verpflegung für Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs
Der BFH hat im Urteil vom 19.1.2012 – VI R 23/ 11 – entschieden: Soweit ein städtischer Feuerwehrmann auch verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1057-3 unter www.betriebs-berater.de